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Dû 'l-ḥiğğa 319 1) (= 23. December 931), war bei dem Tode seines Vaters in Ägypten 2), wo dieser vor seiner Abreise nach Syrien ihn zum Reichsverweser ernannt hatte, während die Regierung de facto in den Händen des Abú 'l-Muzaffar al-Hasan b. Tuğğ war 3). Weil schon der Chalif al-Muttaqi im Jahre 332 dem Ihšid und seinem Sohne Aunûğür die Statthalterschaft auf dreissig Jahre zugesichert hatte ), war Aunûğür der natürliche legitime Nachfolger al-Ihšids, und Kâfûr bewirkte bei dem Chalifen al-Muți seine Bestätigung als Nachfolger seines Vaters ).

Am 1. oder 2. Muharram 335 langte die Nachricht von dem Tode al-Iḥšids nach Ägypten, während Kâfür noch in Damaskus, mit dem Ordnen der dortigen Wirren beschäftigt, war, und rief eine grosse Erregung im Lande hervor. Abu'l-Muzaffar und der Vezier ) Abu Bakr Muḥammad b. Alî Ibn Muqâtil ritten zum Regierungshaus, wo auch Abû 'l-Qasim Aunûgûr eintraf sowie eine Menge Leute, die ihm huldigen wollten. Bei der nun folgenden Rerathschlagung wurden, scheint es, Widersprüche gegen die Huldigung Aunuğûrs erhoben, und die Versammlung löste sich, ohne irgendeinen Beschluss gefasst zu haben, unter allgemeiner Unordnung auf. Abû 'l-Muzaffar begab sich, von einer grossen Reiterschaar begleitet, nach seinem Hause, und ebenso begab sich Ibn Muqâtil mit allen Grossen des Reiches nach seinem Hause. Am nächsten Morgen kamen sie wieder ins Regierungshaus zusammen, wo auch die vornehmsten Emire, Generäle, Veziere, Sekretäre, Scherife, Richter und Notare sich einstellten. Sie schickten und liessen Abu Bakr Muḥammad b. 'Ali al-Mâdarâ'î 7) holen und fragten ihn um Rath, was zu thun sei. Er sagte: «hier ist kein Rath nöthig; al-Ihšid is nicht gestorben, denn er hat seinem Sohne Abû 'l-Qasim Aunûğûr die Thronfolge überlassen; diesen hat schon al-Muttaqî zum Nachfolger al-Iḥšids ernannt und al-Mustakfi hat ihm den Beinamen beigelegt und das Ehrenkleid gesandt». Als man nun darauf hinwies, dass Aunûğûr minderjährig, nur 15 Jahre alt, sei, fuhr er fort: was denn, ich habe schon dem Hârân b. Abî 'l-Gaiš, obgleich er noch jünger war ), die Fahne geknüpft und die Ringe aus seinen Ohren entfernt!» Als die Mutter Aunûğûrs, die die Unterredung belauschte, dies gehört, schickte sie zu Muḥammad b. Alî und bat ihn die Stelle Aunûğûrs zu vertreten und die Regierung an handhaben. Muḥammad b. Ali willigte ein unter der Bedingung, dass er den țailasan nicht auszuziehen brauche, und dass sein Sohn Abû Alî der Sekretär Aunûğûrs

a

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2) Nach Abû'l-Maḥ. Ila p. war Aunûğûr bei dem Tode seines Vaters in Damaskus mit anwesend; vgl. Statth. 4 p. 37.

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7) Muḥammad b. 'Alî al-Mâdarâ'î war im Rağab 328 zum Vezier ernannt (oben p. 44) aber, nachdem al-Iḥšîd am 3. Muharram 329 in Fustât von dem Feldzuge gegen Ibn Râ'iq zurückgekommen war (oben p. 49), schon nach einigen Tagen, also wohl im Muharram 329 (fol. 59b) wieder entlassen und gefangen genommen. Im Jahre 332 oder 331 nach Maqrîzî wurde Muhammad b. 'Alî wieder gefesselt und war nach Mas ûdî VIII p. 65 im Jahre 332 im Gefängniss. Vgl. oben p. 51 Anm. 3.

8) Abî-Mûsâ Hârân b. Abî 'l-Gaiš wurde als vierzehnjähriger Jüngling im Jahre 283 zum Statthalter erwählt, sieh Statth. 3, p. 43,

werde, und hierin vereinbarte sich die Versammlung mit ihm. Als Abû 'l-Muzaffar, der Onkel Aunûğûrs, einsah, dass er vergebens erwartet hatte, dass die Herrschaft ihm übertragen werde, und man Aunûğûr huldigte, sagte er zu Muḥammad b. Muqâtil: «wir wünschen Geld, und als dieser antwortete: ich habe kein Geld», stürzte sich der Staatssekretär Abu Bakr Ali b. Muḥammad b. Kilâ auf Ibn Muqâtil und misshandelte ihn 1). Dann befahl Muḥammad b. Ali al-Mâdarâ'î, dass Ali b. Halaf b. Tajjâb ) freigelassen und der Sekretär Ibn Tarmâqis 3) nach Alexandria verwiesen werden sollte, was sofort geschah, und begab sich eilig nach seinem Hause und überlegte die Regierungsangelegenheiten. Am Freitag den 11. Muharram ) ritt Aunûğûr mit allen Truppen seines Vaters, welche in Ägypten waren, nach der Alten Moschee, wo das Kanzelgebet für ihn allein verrichtet wurde. In seinem Gefolge befand sich Abu 'l-Muzaffar, und hinter ihm folgte sein Vezier Muḥammad b. 'Ali al-Mâdarâ'î. Am Dienstag den 1. Çafar 335 traf endlich Kâfür mit der Armee aus Damaskus in Fusțâț ein 5).

Sogleich nach dem Abmarsche Kâfûrs aus Damaskus hatte Saifaddaula diese Stadt in Besitz genommen, indem der Präfekt Jânis sich ihm ergab 6). Während er sich in Damaskus aufhielt, machte er einmal mit dem Scherif al-'Aqîqî7) eine Tour in der Ğûţa von Damaskus. Dabei sagte Saifaddaula zu seinem Begleiter: «dieser Thalgrund sollte nur einem Herrn gehören!» Als al-'Aqîqî bemerkte, er gehöre im Gegentheil vielen Leuten, sagte er: wenn die Gesetze des Sulțâns ihn wegnehmen, dann müssen sie aus ihm verjagt werden» 3). Diese unvorsichtige Äusserung theilte al-'Aqîqî den Bewohnern der Stadt mit. Sie schrieben um Hülfe an Kâfûr, welcher nach seiner Rückkehr nach Fusțâț der eigentliche Regent war. Auf Grund des Briefes der Damaskener zog Kâfûr nach einem kurzen Aufenthalt in Ägypten mit Aunûğûr und dem Heere, dessen Oberbefehlshaber Abû 'l-Muzaffar al-Ḥasan b. Tuġġ war, nach Syrien 9). Saifaddaula rückte den Ägyptern

IIa,

1) Dies geschah am 3. Muharram 335, sieh al-Kindî fol. 131, al-Maqrîzî I, p. 9. Wenn es bei Abû 'l-Maḥ. 214 P. heisst, dass Kâfûr Ibn Muqâtil ergriff und Muḥammad b. Alî al-Mâdarâ'î an seine Stelle zum Steuerdirektor ernannte, so kann dies nur so verstanden werden, dass Kâfûr mit dem Boten, der die Nachricht von dem Tode al-Iḥšîds nach Fustât überbrachte, zugleich einen Befehl in dieser Richtung ertheilt hatte; vgl. Statth. 4, p. 37. Muḥammad b. Ali b. Muqâtil starb im Ša bân 350 (Abû 'l-Maḥ. IIa, P. Nov).

2) Abu 'l-Hasan Alî b. Halaf b. Tajjâb, der ehemalige Vezier Bağkams (Ibn al-Atîr VIII, p. 4), hatte im Jahre 330 von Nâçiraddaula die Provinzen Dijâr Muḍar und Syrien erhalten (Ibn al-Atir VIII, pp. ľav, 19f), aber dann im Jahre 331 sich in den Schutz al-Ihsîds begeben, dessen Vezier er eine Zeit war, bis er verhaftet wurde, vgl. FREYTAG ZDMG XI, p. 178, al-Mas ́ûdî VIII, p. 65, Selecta fv.

P.

3) Geschrieben (Arab. Texst p. v, 20 Druckfehler), bei al-Ḥalabî 4, p. 58: mülü şl. 4) al-Kindî fol. 131.

5) al-Maqrîzî 1. c., Abû l-Maḥ. 1. c.

6) FREYTAG ZDMG XI, p. 182 f.

. العفیفی : 215 .bei al-Makin p العقيعي bez العقيلي : ۳۴۳ .Bei Ibn al-Atir VIII (7

8) Vgl. Ibn al-Atîr VIII, p., Abû 'l-Fidâ II, p. 444, FREYTAG 1. c. p. 183 und Anm. 2. Bei al-Makîn

ان اخذتها النواب واستولى عليها الدواوين لتبرز عنها اهلها : p. 215 lauten die Worte Saifaddaulas

9) Im arab. Text heisst es nur, dass Kâfür nach Damaskus zog, worauf Saifaldaula aus der Stadt verjagt

entgegen bis nach Ramla, und bei al-Lağğûn fand eine Schlacht statt, die Saifaddaula verlor, worauf er sich mit den Resten seiner Truppen nach Damaskus zurückzog, wo er im Gumâdâ II ankam, ohne dass er es jedoch wagte, in die Stadt einzuziehen. Von den Ägyptern verfolgt, zog er weiter nach Himç ab, und nachdem er auf der Wiese von Adrâ noch einmal geschlagen und bis nach Halab verfolgt worden, begab er sich nach Raqqa. Im Du'l-ḥiğğa zogen Kâfür und Aunûgûr in Ḥalab ein, worauf Friede unter der Bedingung geschlossen wurde, dass Saifaddaula sein bisheriges Gebiet mit Halab behalten, aber der von al-Ihšid bewilligte Tribut wegfallen sollte. Dann kehrten Kâfür und Aunûğûr mit der Armee nach Ägypten zurück 1).

Hier hatte Galbûn, der Präfekt des Seedistriktes, während ihrer Abwesenheit sich aufgelehnt und das Land geplündert. Bei ihrer Rückkehr ergriff er die Flucht, wurde aber von Abu 'l-Muzaffar al-Hasan b. Tugg eingeholt und getötet am 24. Dû 'l-hiğğa 3362) In dieser Zeit wurde Abû 'l-Faḍl Ga far b. al-Faḍl b. Furât zum Vezier ernannt anstatt Muḥammad b. Ali al-Madara'î, der wegen seiner Anhängligkeit an Galbûn abgesetzt und gefesselt wurde 3).

C

Im Jahre 337 wurde Abû 'l-Muzaffar al-Hasan b. Tuġġ an die Stelle Budairs als Präfekt in Damaskus eingesetzt, wo er als der Stellvertreter seines Bruders al Iḥšîd schon früher unter al-Qâhir den nämlichen Posten innegehabt hatte. Schon im folgenden Jahre 338 nahm Sula b. Badr al-Ihšîdî die Stelle al-Hasans als Präfekt von Damaskus ein, und al-Hasan wurde nach Ramla versetzt, wo er im Jahre 342 starb. Er war ein tapferer und muthiger Mann, der in Kriegen und anderen wichtigen Geschäften, die er ausgeführt hatte, viel Ruhm errang). In den Jahren 342 und 343 fanden in Mekka zwischen den ägyptischen Truppen und denen aus Iraq mehrere blutige Kämpfe statt, welche für die Ägypter schlecht ausfielen, so dass das Kanzelgebet eine Zeit lang für Mu'izzaddaula verrichtet wurde ").

Kâfûr hatte es verstanden, den jungen Herrscher Aunûğûr in immer grössere Abhängigkeit von sich zu bringen, während er selbst der eigentliche Herrscher war, so dass das Kanzelgebet schon im Jahre 340 überall für ihn verrichtet wurde) und er für die Hofhaltung Aunûğûrs jährlich 400,000 Dînâre ausgab 7). Im Jahre 343 entstand offenes Zerwürfniss zwischen Aunûğür und Kâfür, und dementsprechend theilten sich auch die Truppen in zwei Parteien 3). Einige Personen richteten Aunûğûrs Aufmerksamkeit auf

wurde; dies gesehah nach Ibn al-Atir VIII, p. Abû 'l-Maḥ. IIa, pp. oq, al-Maqrîzî I, p. und Statth. 4 pp. 38-42.

im Jahre 336. Für die folgende Darstellung sieh besonders 9, Ibn al-Atir VIII, թ. _AV, FREYTAG 1. c. p. 183f

1) Abû 'l-Maḥ. Ila, p. f., Ibn al-Atir VIII, p. fps. 2) al Kindî fol. 132.

3) al-Maqrîzî II, p. 1o, 29. Abû 'l'Maḥ. IIa, 4) Abû 'l-Maḥ. IIa, pp.

ابا الفضل in أبا القاسم

۳۱۷, wo
p.
f.,, Ibn al-Atir VIII,

۳۴۴۰

P.

5) Ibn al-Atir VIII, pp. ^., A, Chroniken der Stadt Mekka, II, p. ۲۰۴۰

6) al-Maqrîzî II, p. v, 7.

zu ändern ist.

7) al-Maqrîzî I, p.

9, Abû 'l-Maḥ Ila, p. ۳۱۵۰

8) al-Maqrîzî II, p. v.

rv.

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Kâfürs Benehmen gegen ihn und brachten es dahin, dass Aunûğür sich der Abhängigkeit zu entziehen versuchte und nach Ramla zu reisen beschloss. Nur durch das Auftreten seiner Mutter wurde Aunûğûr daran verhindert, es zu einem förmlichen Bruch mit Kâfûr kommen zu lassen, worauf eine Aussöhnung zu Stande gebracht wurde, durch welche das frühere Verhältniss wieder hergestellt wurde 1). In demselben Jahre fand ein grosser Brand in Fusțâț statt. Im folgenden Jahre 344 war ein furchtbares Erdbeben in Ägypten. In demselben Jahre starb Šula, der oben genannte Präfekt von Damaskus 2).

Sonnabend den 7-8. Dû 'l-qa'da 349 (29. Dec. 960) starb Aunûğûr, vergiftet von Kâfür, wie einige sagen 3). Seine Leiche wurde nach Jerusalem gebracht und an der Seite al-Ihšids beibegesetzt ').

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Nach dem Tode Aunûğûrs erhoben die Grossen des Reiches dessen Bruder Abû 'lHasan 5) Ali auf den Thron. Am 13. Dû 'l-qa'da 349 wurde das Kanzelgebet für den neuen Statthalter verrichtet ), und die Bestätigung durch den Chalifen al-Muți als Statthalter von Ägypten, Syrien, den Grenzgebieten, Mekka und Medina erfolgte Sonnabends den 20. Dû 'l-qa'da 7) desselben Jahres.

Abu 'l-Hasan Ali, geboren den 25. Çafar 3268), war damals in seinem 24. Lebensjahre und hätte folglich selbst die Regierung führen können. Aber Kâfûr, dessen Macht immer grösser geworden war, hielt ihn in noch grösserer Abhängigkeit als seinen Bruder, so dass Alî nur dem Namen nach Regent war, während Kâfûr schon jetzt die Stellung des wirklichen Fürsten innehatte. Ali durfte sich nicht öffentlich zeigen und niemanden empfangen). Wie sein Bruder erhielt er einen jährlichen Unterhalt von 400,000 Dînâren. Er lebte still und zurückgezogen, enthielt sich des Weintrinkens und war fleissig im

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4) Vgl. Ibn al-Atîr VIII, p. iv, Ibn Hall. n°. oo, al-Makîn p. 223, Abû 'l-Fidâ II, p. 470, al-Maqrizî I, p. q, Abû 'l-Maḥ. IIa, p. v, as-Sujûtî II, P. If, al-Halabi 4, p. 58. Die Dauer der Regierung Aunûğûrs wird von al-Maqrîzî 1. c. und Abû 'l-Maḥ. IIa, p. (wo 10 Monate zu lesen ist) auf 14 Jahre und zehn Monate, genauer von al-Halabî auf 14 Jahre, zehn Monate und einige Tage berechnet.

5) Arab. Text p. ; ebenso Ibn Hall. n°. 00“, al-Maqrîzî I, p. 9, Abû 'l-Maḥ. Ila, p. of, al-Ḥalabî 4, p. 58.

6) al-Kindî, fol. 132.

7) Abû 'l-Maḥ 1. c., wo dies Datum wohl unrichtig auf die Thronbesteigung bezogen wird. Das Datum für diese bei al-Maqrîzî 1. c.: am 13 Dû 'l-Qa'da muss ebenfalls ungenau sein. Vgl. Statth. 4, p. 42, Anm. 7.

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Beten und Qur'ânlesen '). Er erkrankte an derselben Krankheit wie sein Bruder und starb den 11. Muharram 3552). Die Leiche wurde nach Jerusalem gebracht und an der Seite seines Vaters und Bruders bei Bab al-Asbât beigesetzt.

Die Zeit Alis war für Ägypten wenig glücklich. Im Jahre 351 und in den folgenden Jahren erreichte der Wasserstand des Nils nicht die nöthige Höhe, und im Lande herrschten infolge dessen Miss wachs, grosse Theuerung und Unruhe. In demselben Jahre bedrohten die Magribiner Alexandria und die Seedistrikte. Im Jahre 352 machten die Qarmaten Einfälle in Syrien, und die Nubier drangen über Uswân bis Ihmîm in OberÄgypten vor 3).

Der Vezier Alis war Abû 'l-Fadl Ga far b. Hinzâba*).

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Nach dem Tode Alis blieb Ägypten einige Tage ohne Statthalter, und es wurde bis auf weiteres in dem Kanzelgebet nur der Name des Chalifen al-Mutt genannt 3). Der legitime Thronerbe Abû 'l-Fawâris ) Ahmad b. al-Ihšid war nämlich damals ein Kind von nur neun Jahren, und Kâfûr, der längst zur unumschränkten Herrschaft gelangt war, verstand es eine Zeit lang die Anerkennung Ahmads zu verschieben, gewiss weil er hoffte, selbst vom Chalifen als Statthalter anerkannt zu werden. Hierüber erzählt der Geschichtschreiber Abû Muḥammad al-Fargâni: «Als Ali b. al-Ihšid gestorben war, liess Kâfür mich zu sich rufen und sagte zu mir: «ich habe vor dir grosse Hochachtung, und wegen des freundschaftlichen Verhältnisses zwischen uns vertraue ich deinem Rath, und ich weiss, dass du mir deine Meinung aufrichtig sagen wirst; was räthst du mir, dass ich thun soll?» Ich antwortete ihm: «0 Gebieter, du hast dem seligen Fürsten viele Wohlthaten und Unterstützungen zu danken; ich erwarte daher, dass du auf seinen Nachkommen Rücksicht nimmst, und mein Rath ist der, dass du den Prinzen Aḥmad an die Stelle seines Vaters setzest und die Regierung führst, wie du bisher gethan hast›. Er entgegnete: «wie kann ich ein Kind auf den Thron setzen?» Ich erwiederte: «der selige Fürst hat seinen Sohn Alî zu seinem Nachfolger bestimmt und ihm huldigen

1) al-Maqrîzî II, p. vƒ., Abû 'l-Maḥ. 1. c. pp. off, al-Halabî 1. c.

2) al-Kindî fol. 132, al-Maqrîzî I, p. ., Abû 'l-Maḥ. IIa, p. oo; vgl. as-Sujûtî, II, p. If, al-Makîn p. 224. al-Ḥalabî 1. c. sagt: im Jahre 354, und dem gemäss, dass er bei seinem Tode 27 Jahre 101 Monate alt war und, dass seine Regierung 4 Jahre und 2 Monate dauerte. Genauer ist die Angabe bei Abû 'l-Maḥâsin IIa, p. 100: 5 Jahre 2 Monate und 2 Tage. Nach al-Kindî starb 'Alî im Alter von 28 Jahren und 6 Monaten. 3) al-Maqrîzî 1. c., Abu 'l-Maḥ. 1. c.

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