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Dù 'l-ħiğğa 319 l) (= 23. December 931), war bei dem Tode seines Vaters in Ägypten ?), wo dieser vor seiner Abreise nach Syrien ihn zum Reichsverweser ernannt hatte, während die Regierung de facto in den Händen des Abû 'l-Muzaffar al-Hasan b. Tugą war ). Weil schon der Chalif al-Muttaqi im Jahre 332 dem Ihšid und seinem Sohne Aunûğûr die Statthalterschaft auf dreissig Jahre zugesichert hatte *), war Aunủğûr der natürliche legitime Nachfolger al-Ihšids, und Kâfür bewirkte bei dem Chalifen al-Muti seine Bestätigung als Nachfolger seines Vaters 5).

Am 1. oder 2. Muharram 335 langte die Nachricht von dem Tode al-Ihšids nach Ägypten, während Kafür noch in Damaskus, mit dem Ordnen der dortigen Wirren beschäftigt, war, und rief eine grosse Erregung im Lande hervor. Abu'l-Muzaffar und der Vezier 6) Abû Bakr Muhammad b. Ali Ibn Muqâtil ritten zum Regierungshaus, wo auch Abû 'l-Qasim Aunûgûr eintraf sowie eine Menge Leute, die ihm huldigen wollten. Bei der nun folgenden Rerathschlagung wurden, scheint es, Widersprüche gegen die Huldigung Aunüğûrs erhoben, und die Versammlung löste sich, ohne irgendeinen Beschluss gefasst zu haben, unter allgemeiner Unordnung auf. Abû 'l-Muzaffar begab sich, von einer grossen Reiterschaar begleitet, nach seinem Hause, und ebenso begab sich Ibn Muqâtil mit allen Grossen des Reiches nach seinem Hause. Am nächsten Morgen kamen sie wieder ins Regierungshaus zusammen, wo auch die vornehmsten Emire, Generäle, Veziere, Sekretäre, Scherife, Richter und Notare sich einstellten. Sie schickten und liessen Abû Bakr Muhammad b. Ali al-Madara’i ?) holen und fragten ihn um Rath, was zu thun sei. Er sagte: «hier ist kein Rath nöthig; al-Ihšid is nicht gestorben, denn er hat seinem Sohne Abu 'l-Qasim Aunüğûr die Thronfolge überlassen; diesen hat schon al-Muttaqi zum Nachfolger al-Ihšids ernannt und al-Mustakfi hat ihm den Beinamen beigelegt und das Ehrenkleid gesandt». Als man nun darauf hinwies, dass Aunuğûr minderjährig, nur 15 Jahre alt, sei, fuhr er fort: q was denn , ich habe schon dem Hârân b. Abî 'l-Gaiš, obgleich er noch jünger war 8), die Fahne geknüpft und die Ringe aus seinen Ohren entfernt!» Als die Mutter Aunüğûrs, die die (interredung belauschte, dies gehört, schickte sie zu Muhammad b. ‘Ali und bat ihn die Stelle Aunûğûrs zu vertreten und die Regierung an handhaben. Muḥammad b. Ali willigte ein unter der Bedingung, dass er den țailasân nicht auszuziehen brauche, und dass sein Sohn Abú ‘Ali der Sekretär Aun uğurs

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1) Ibn llall. no. 004 und arab. Text p. 9 (: ägs pag. 3).

2) Nach Abî'l-Mah. Ila p. 114 war Aunûğûr bei dem Tode seines Vaters in Damaskus mit anwesend ; vgl. Statth. 4 p. 37. 3) Arab. Text p. FP and oben 55.

4) Arab. Text

p.

f. und oben p. 52. 5) Abû 'l-Mah. Ila, p. Mulo.

6) Richtiger : Steuerverwalter, vgl. oben p. 51. 7) Muhammad b. 'Ali al-Madara'î war im Rağab 328 zum Vezier ernannt (oben p. 44) aber, nachdem al-Ihšîd am 3. Muharram 329 in Fustât von dem Feldzuge gegen Ibn Rå'iq zurückgekommen war (oben p. 49), schon nach einigen Tagen, also wohl im Muharram 329 (fol. 596) wieder entlassen und gefangen genommen. Im Jahre 332 oder 331 nach Maqrîzî wurde Muḥammad b. ‘Alî wieder gefesselt und war nach Mas'ûdi Vini p. 65 im Jahre 332 im Gefängniss. Vgl. oben p. 51 Anm. 3.

8) Abh-Mûsâ Hårûn b. Abî ’l-Ğaiš wurde als vierzehnjähriger Jüngling im Jahre 283 zum Statthalter erwählt, sieh Statth. 3, p. 43,

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Sogleich nach dem Abmarsche Kâfûrs aus Damaskus hatte Saifaddaula diese Stadt in Besitz genommen, indem der Präfekt Jânis sich ihm ergab 6). Während er sich in Damaskus aufhielt, machte er einmal mit dem Scherif a l-`Aqiqi ") eine Tour in der Gúta von Damaskus. Dabei sagte Saifaddaula zu seinem Begleiter: «dieser Thalgrund sollte nur einem Herrn gehören!» Als al-'Aqiqi bemerkte, er gehöre im Gegentheil vielen Leuten sagte er: «wenn die Gesetze des Sulțâns ihn wegnehmen, dann müssen sie aus ihm verjagt werden » :). Diese unvorsichtige Äusserung theilte al-Aqiqi den Bewohnern der Stadt mit. Sie schrieben um Hülfe an Kâfür, welcher nach seiner Rückkehr nach Fusțâț der eigentliche Regent war. Auf Grund des Briefes der Damaskener zog Kâfür nach einem kurzen Aufenthalt in Ägypten mit Aunüğûr und dem Heere, dessen Oberbefehlshaber Abû 'l-Muzaffar al-Hasan b. Tuğğ war, nach Syrien %). Saifaddaula rückte den Ägyptern

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1) Dies geschah am 3. Muharram 335, sieh al-Kindî fol. 131, al-Maqrîzî I, p. Mopy. Wenn es bei Abu 'l-Mah.
P.
۳۱۹

heisst, dass Kåfûr Ibn Muqâtil ergriff und Muhammad b. ‘Alî al-Madara’î an seine Stelle zum Steuer-
direktor ernannte, so kann dies nur so verstanden werden, dass Kâfûr mit dem Boten, der die Nachricht von
dem Tode al-Ihšîds nach Fustât überbrachte, zugleich einen Befehl in dieser Richtung ertheilt hatte; vgl. Statth.
4, p. 37.
Muhammad b. ‘Ali b. Muqâtil starb im Šabân 350 (Abû ’l-Mah. Ila,

P.

Wov). 2) Abu 'l-Hasan 'Ali b. Halaf b. Tajjâb, der ehemalige Vezier Bağkams (Ibn al-Atîr VIII, p. 949), hatte im Jahre 330 von Naçiraddaula die Provinzen Dijâr Mudar und Syrien erhalten (Ibn al-Atir VIII, pp. Pav, Par), aber dann im Jahre 331 sich in den Schutz al-Ihšids begeben, dessen Vezier er eine Zeit war, bis er verhaftet worde, vgl. FREYTAG ZDMG XI, p. 178, al-Mas'ûdî VIII, p. 65, Selecta

P.

۴۷. 3) Geschrieben cuales de col (Arab. Texst p. iv, 20 Druckfehler), bei al-Halabî 4, p. 58: Mülsgje out. 4) al-Kindî fol. 131. 5) al-Maqrîzî l. c., Abû 'l. Mah. 1. c. 6) FREYTAG ZDMG XI, p. 182 f.

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p. 51. hdem al-I132 ), schon nich Im Jahre 3531 im Jahre 183

. العفيفي : 215 .bei al-Makin p , العقیعی .bez العقيلي : ۳۴۳ .Bei Ibn al-Atfr VIII, p

8) Vgl. Ibn al-Ațîr VIII, p. Mislu, Abû 'l-Fida II, p. 444, Freytag I. c. p. 183 und Anm. 2. Bei al-Makîn

.ان أخذتها النواب واستولى عليها الدواوين تتبرز عنها اهلها : p. 215 lanten die Worte Saifaddaulas

alter erwählt,

9) Im arab. Text heisst es nur, dass Kåfûr nach Damaskus zog, worauf Saifaldaula aus der Stadt verjagt 8) al-Maqrîzî II, p. ۲۷۰

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entgegen bis nach Ramla, und bei al-Lağğûn fand eine Schlacht statt, die Saifaddaula verlor, worauf er sich mit den Resten seiner Truppen nach Damaskus zurückzog, wo er im Gumâda II ankam, ohne dass er es jedoch wagte, in die Stadt einzuziehen. Von den Ägyptern verfolgt, zog er weiter nach Himg ab, und nachdem er auf der Wiese von Adrâ noch einmal geschlagen und bis nach Halab verfolgt worden, begab er sich nach Raqqa. Im Du’l-hiğğa zogen Kâfür und Aunûgûr in Halab ein, worauf Friede unter der Bedingung geschlossen wurde, dass Saifaddaula sein bisheriges Gebiet mit Halab behalten, aber der von al-Ihšid bewilligte Tribut wegfallen sollte. Dann kehrten Kâfür und Aunůğûr mit der Armee nach Ägypten zurück ').

Hier hatte Galbûn, der Präfekt des Seedistriktes, während ihrer Abwesenheit sich aufgelehnt und das Land geplündert. Bei ihrer Rückkehr ergriff er die Flucht, wurde aber von Abû 'l-Muzaffar al-Hasan b. Tujğ eingeholt und getötet am 24. Dû 'l-hiğğa 336 2) In dieser Zeit wurde Abû 'l-Faời đa far b. al-Fadi b. Furât zum Vezier ernannt anstatt Muhammad b. Ali al-Madarâ'î, der wegen seiner Anhängligkeit an Galbûn abgesetzt und gefesselt wurde *).

Im Jahre 337 wurde Abû 'l-Muzaffar al-Hasan b. Tuyğ an die Stelle Budairs als Präfekt in Damaskus eingesetzt, wo er als der Stellvertreter seines Bruders al Ihšid schon früher unter al-Qahir den nämlichen Posten innegehabt hatte. Schon im folgenden Jahre 338 nahm Su 'la b. Badr al-Ihšidî die Stelle al-Hasans als Präfekt von Damaskus ein, und al-Hasan wurde nach Ramla versetzt, wo er im Jahre 342 starb. Er war ein tapferer und muthiger Mann, der in Kriegen und anderen wichtigen Geschäften, die er ausgeführt hatte, viel Ruhm errang *). In den Jahren 342 und 343 fanden in Mekka zwischen den ägyptischen Truppen und denen aus Irâq mehrere blutige Kämpfe statt, welche

‘ für die Ägypter schlecht ausfielen, so dass das Kanzelgebet eine Zeit lang für Mu'izzaddaula verrichtet wurde 5).

Kâfür hatte es verstanden, den jungen Herrscher Aunûğûr in immer grössere Abhängigkeit von sich zu bringen, während er selbst der eigentliche Herrscher war, so dass das Kanzelgebet schon im Jahre 340 überall für ihn verrichtet wurde () und er für die Hofhaltung Aunüğûrs jährlich 400,000 Dinâre ausgab ). Im Jahre 343 entstand offenes Zerwürfniss zwischen Aunûğûr und Kâfûr, und dementsprechend theilten sich auch die Truppen in zwei Parteien 3). Einige Personen richteten Aunûğûrs Aufmerksamkeit auf

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wurde;

dies gesehah nach Ibn al-Atir VIII, p. Mag pa im Jahre 336. Für die folgende Darstellung sieh besonders Abû 'l-Maḥ. Ila, pp. Mlo_maywy, al-Maqrizî I, p. mpg, Ibn al-Atir VIII, p. was w_lv, Freytag 1. c. p. 1839 uud Statth. 4 pp. 38-42.

1) Abû ’l- Mah. Ia, p. 414 f., Ibn al-Atir Vill, p.
2) al Kindî fol. 132.
3) al-Maqrîzî II, p. 109, 29. Abû ’T Mah. Ila ,
4) Abû ’l-Mah. Ila, pp. dupape for Margary, Ibn al-Atir VIII,

P.

Muff. 5) Ibn al-Atir VIII, pp. Wono, Most, Chroniken der Stadt Mekka, II, p.

۳.. 6) al-Maqrîzî II, p. Pv, 78. 7) al-Maqrîzî I, p. Mpy, Abû ’l-Maḥ Ila, p. Mo.

P.

۳۱۷, wo

.zu andern ist ابا الفضل in أبا القاسم

Kâfürs Benehmen gegen ihn und brachten es dahin, dass Aunúğúr sich der Abhängigkeit zu entziehen versuchte und nach Ramla zu reisen beschloss. Nur durch das Auftreten seiner Mutter wurde Aunûğûr daran verhindert, es zu einem förmlichen Bruch mit Kâfûr kommen zu lassen, worauf eine Aussöhnung zu Stande gebracht wurde, durch welche das frühere Verhältniss wieder hergestellt wurde ?). In demselben Jahre fand ein grosser Brand in Fusțâț statt. Im folgenden Jahre 344 war ein furchtbares Erdbeben in Ägypten. In demselben Jahre starb Šuʻla, der oben genannte Präfekt von Damaskus 2).

Sonnabend den 7-8. Dû 'l-qa'da 349 (= 29. Dec. 960) starb Aun ûğûr, vergiftet von Kâfür, wie einige sagen 3). Seine Leiche wurde nach Jerusalem gebracht und an der Seite al-Ihšids beibegesetzt ').

3. ABÛ 'L-HASAN ALÎ B. AL-IHšÎD.

P.

Arab. Text

refy

al-Qurtî al-Kindî al-Halabi al-Makin Ibn Hallikân al-Maqrîzî Abû 'l. Mahásin as-Sujûti, Ta'rih Statthalter 4, p. 42—47.

Nach dem Tode Aunûğûrs erhoben die Grossen des Reiches dessen Bruder Abû 'lHasan“) Alî auf den Thron. Am 13. Dù 'l-qa'da 349 wurde das Kanzelgebet für den neuen Statthalter verrichtet), und die Bestätigung durch den Chalifen al-Muți als Statthalter von Ägypten, Syrien, den Grenzgebieten, Mekka und Medîna erfolgte Sonnabends den 20. Dù 'l-qa da ?) desselben Jahres.

Abû 'l-Hasan Alî, geboren den 25. Çafar 326 %), war damals in seinem 24. Lebensjahre und hätte folglich selbst die Regierung führen können. Aber Kâfûr, dessen Macht immer grösser geworden war, hielt ihn in noch grösserer Abhängigkeit als seinen Bruder, so dass ‘Alî nur dem Namen nach Regent war, während Kâfür schon jetzt die Stellung des wirklichen Fürsten innehatte. Ali durfte sich nicht öffentlich zeigen und niemanden empfangen %). Wie sein Bruder erhielt er einen jährlichen Unterhalt von 400,000 Dinâren. Er lebte still und zurückgezogen, enthielt sich des Weintrinkens und war fleissig im

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1) Abû 'l-Mah. Ila, p.

۳۷. 2) Abû ’l-Mah. Ila, p. Morgan f., as-Sujûtî, Ta'rih, p. 14.. 3) al-Maqrîzî II, p.

۲۷. 4) Vgl. Ibn al-Atîr Vill, p. muqv, Ibn Hall. no. 004, al-Makîn p. 223, Abû 'l-Fidâ II, p. 470, al-Maqrizî I, p. popq, Abû 'l-Mah. lla, p. Muiv, as-Sujîtî II, p. If, al-Halabî 4, p. 58. Die Dauer der Regierung Aunůğûrs wird von al-Maqrîzî 1. c. und Abû ’l-Mah. Ila, p.W (wo 10 Monate zu lesen ist) auf 14 Jahre und zehn Monate, genauer von al-Halabî auf 14 Jahre, zehn Monate und einige Tage berechnet.

5) Arab. Text p. 0; ebenso Ibn Hall. no. 004, al-Maqrîzî 1, p.Mp4, Abû ’l. Maḥ. Ila, p. Woff, al-Halabî 4, p. 58.

6) al-Kindî, fol. 132.

7) Abû l-Mah. I. c., wo dies Datum wohl unrichtig auf die Thronbesteigung bezogen wird. Das Datum für diese bei al-Maqrîzî l. c.: am 13 Dâ ’l-Qa'da muss ebenfalls ungenau sein. Vgl. Statth. 4, p. 42, Anm. 7.

8) al-Halabî l. c. Bei Abû 'l- Mah. unrichtig: 306. 9) al-Maqrîzî II, P,

۲۷.

Beten und Qur'ânlesen '). Er erkrankte an derselben Krankheit wie sein Bruder und starb den 11. Muharram 355?). Die Leiche wurde nach Jerusalem gebracht und an der Seite seines Vaters und Bruders bei Bâb al-Asbåt beigesetzt.

Die Zeit Alîs war für Ägypten wenig glücklich. Im Jahre 351 und in den folgenden Jahren erreichte der Wasserstand des Nils nicht die nöthige Höhe, und im Lande herrschten infolge dessen Misswachs, grosse Theuerung und Unruhe. In demselben Jahre bedrohten die Magribiner Alexandria und die Seedistrikte. Im Jahre 352 machten die Qarmațen Einfälle in Syrien, und die Nubier drangen über Uswân bis shmîm in OberÄgypten vor 3).

Der Vezier 'Alis war Abû 'l-Fadı Ğa'far b. Hinzâba “).

4. ABU 'L-FAWARIS AHMAD B. ALI B. Al-IhšiD.

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Arab. Text ۴۹

al-Qartî. al-Kindi al-Makin Ibn al-Atir Ibn Hallikan Ibn al-Idarî - Abû 'l-Fida al-Maqrîzî Abû 'l-Mahasin as-Sujûtî Statthalter 4, p. 50–56.

Nach dem Tode Alis blieb Ägypten einige Tage ohne Statthalter, und es wurde bis auf weiteres in dem Kanzelgebet nur der Name des Chalifen al-Muţi genannt 5). Der legitime Thronerbe Abû 'l-Fawâris 6) Aḥmad b. al-Thšid war nämlich damals ein Kind

nur neun Jahren, und Kâfûr, der längst zur unumschränkten Herrschaft gelangt war, verstand es eine Zeit lang die Anerkennung Aḥmads zu verschieben, gewiss weil er hoffte, selbst vom Chalifen als Statthalter anerkannt zu werden. Hierüber erzählt der Geschichtschreiber Abû Muḥammad al-Fargânî: «Als ‘Ali b. al-Ihšid gestorben war, liess Kâfür mich zu sich rufen und sagte zu mir: «ich habe vor dir grosse Hochachtung, und wegen des freundschaftlichen Verhältnisses zwischen uns vertraue ich deinem Rath, und ich weiss, dass du mir deine Meinung aufrichtig sagen wirst; was räthst du mir, dass ich thun soll?» Ich antwortete ihm: «o Gebieter, du hast dem seligen Fürsten viele Wohlthaten und Unterstützungen zu danken; ich erwarte daher, dass du auf seinen Nachkommen Rücksicht nimmst, und mein Rath ist der, dass du den Prinzen Aḥmad an die Stelle seines Vaters setzest und die Regierung führst, wie du bisher gethan hast». Er entgegnete: «wie kann ich ein Kind auf den Thron setzen ? » Ich erwiederte: «der selige Fürst hat seinen Sohn Ali

zu seinem Nachfolger bestimmt und ihm huldigen

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1) al-Maqrîzî II, p. Pv f., Abû 'l-Maḥ. I. c. pp. We of pos al-!Ialabî l. c.

2) al-Kindî fol. 132, al-Maqrîzî 1, p. Major., Aba 'l-Mah. Ila, p. Woo; vgl. as-Sujâtî, II, p. If, al-Makin p. 224. al-Halabi 1. c. sagt: im Jahre 354, und dem gemäss, dass er bei seinem Tode 27 Jahre 104 Monate alt war und, dass seine Regierung 4 Jahre und 2 Monate dauerte. Genauer ist die Angabe bei Abu 'l-Mahâsin

p. Poo:

Ő Jahre 2 Monate und 2 Tage. Nach al-Kindî starb 'Alî im Alter von 28 Jahren und 6 Monaten. 3) al-Maqrîzî l. c., Abû ’l-Mah. I. c. 4) al-Halabî l. c. 5) al. Maqrîzî I, p. Mayer., II, p. Pv. Abû 'l-Mah. IIa, p. Poo. 6) Bei Aba 'l-Mah. Ila . p. 490: Abû 'l-Hasan.

Ila,

1

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