Deutsche Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege, Nide 12

Etukansi
1880
 

Sisältö

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Yleiset termit ja lausekkeet

Suositut otteet

Sivu 599 - Jahresbericht über die Verwaltung des Medicinalwesens, die Krankenanstalten und die öffentlichen Gesundheitsverhältnisse der Stadt Frankfurt a. M.
Sivu 418 - At the last annual conference of the Association for the Reform and Codification of the Law of Nations...
Sivu 413 - Annual Report upon the Births, Marriages, and Deaths in the City of Providence for 1900.
Sivu 514 - Wiesbaden ist nur den Mitgliedern des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege gestattet. Nach § 2 der Satzungen ist zur Mitgliedschaft jeder berechtigt, der Interesse an öffentlicher Gesundheitspflege hat und den Jahresbeitrag von 6 Mark zahlt.
Sivu 413 - Report to the Legislature of Massachusetts relating to the Registry and Return of Births, Marriages and Deaths in the Commonwealth for the year ending December 31, 1880.
Sivu 447 - Hände, Und mehrt den Gewinn Mit ordnendem Sinn, Und füllet mit Schätzen die duftenden Laden, Und dreht um die schnurrende Spindel den Faden, Und sammelt im reinlich geglätteten Schrein Die schimmernde Wolle, den schneeigten Lein, Und füget zum Guten den Glanz und den Schimmer, Und ruhet nimmer.
Sivu 492 - Mark oder mit Haft wird, sofern nicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, bestraft: 1.
Sivu 612 - Rocky Mountain Health Resorts. An Analytical Study of High Altitudes in relation to the Arrest of Chronic Pulmonary Disease.
Sivu 412 - Rapport sur les travaux 1° du conseil central d'hygiène publique et de salubrité de la ville de Nantes et du département de la LoireInférieure ; 2° des conseils d'hygiène des arrondissements ; 3° des médecins des épidémies, etc., pendant l'année 1881.
Sivu 485 - Thiere, nöthigenfalls auch die Bewachung derselben anordnen. Die getroffenen vorläufigen Anordnungen sind dem Besitzer der Thiere oder dessen Vertreter entweder zu Protokoll oder durch schriftliche Verfügung zu eröffnen, auch ist davon der Polizeibehörde sofort Anzeige zu machen. Auf Ersuchen des Thierarztes hat der Vorsteher des Seuchenorts die vorläufige Bewachung der erkrankten Thiere zu veranlassen.

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