Geschichtliche Uebersicht der Grundlagen und der Entwickelung des Provinzialrechts in den Ostseegouvernements: Allgemeiner Theil. Theil [1]

Etukansi
S. K. M. Eigener Kanzellei, 1845 - 210 sivua
 

Esimerkkisivuja

Muita painoksia - Näytä kaikki

Yleiset termit ja lausekkeet

Suositut otteet

Sivu 175 - Erben, ob sie dieselben wollen kaufen für denselben Preis, was Andere darum geben; verweigern sie sich alsdann das Gut zu kaufen, und begeben sich also des Kaufs, so mag er das Gut verkaufen an wen er will, so theuer als er kann, jedoch an keinen Anderen, als der adeligen Standes ist, und mögen die Erben nach ein Mahl beschehener Verweigerung sich der Beisprache ferner nicht gebrauchen.
Sivu 101 - Kraft dieses gnädigst confirmiren und bestätigen, auch versprechen, dass sie und ihre Nachkommen, wie es denn recht und billig ist, bei dem Alten, vollkommen und immerwährend, von Uns und Unsern Nachkommen sollen erhalten und gehandhabt werden; doch Uns und Unserer Reiche Hoheit und Recht in allem vorbehaltlich und sonder Nachtheil und Präjndiz...
Sivu 102 - Alle Bewohner der Provinzen Livland und Esthland, gleichwie der Insel Oesel, adlige und nicht adlige, und die in selbigen Provinzen befindlichen Städte, Magistrate, Gilden und Zünfte sollen bei ihren Privilegien, Gewohnheiten, Rechten und Gerechtigkeiten, die sie unter der Schwedischen Regierung gehabt, beständig und unverrückt erhalten und beschützt werden.
Sivu 6 - Saxonibus, et ad sacra christianorutn traductae Livoniae absolvitur Historia: a pio quodam sacerdote, qui ipse tantis rebus interfuit, conscripta, et ad annum Christi nati CI3CCXXVI. deducta. E Codice MS. recensuit...
Sivu 58 - Gerichte wurden angewiesen, nach den alten Rechten und Gewohnheiten und dann erst nach Schwedischen und anderen Gesetzen zu urtheilen.
Sivu 155 - Rechte und Privilegien, der Obrigkeit anvertraut worden, woher denn befohlen werde, bei der Aufnahme in die Bürgerschaft nach den allgemeinen Reichsgesetzen zu verfahren.
Sivu 156 - Nationen gestattet ist, — nicht aber werde, mit Verletzung der städtischen Rechte und zum Schaden der Rigaschen Kaufleute, Lieferungen und Verkäufe zu...
Sivu 156 - April 1756 (10535:. in welchem gesagt ist: die in Riga nicht das Bürgerrecht haben und nicht in die dortige Kaufmannschaft eingeschrieben sind...
Sivu 182 - Inhalts: aber die jetzigen gutsherrlichen Höfe in Esthland, mit allen ihnen beigelegten und nur den zur Matrikel gehörenden Edellcuten zukommenden Rechten und Vorzügen, können nicht in erbliches Eigenthum übergehen, als bloss an Personen derselben Korporation...

Kirjaluettelon tiedot