Geschichtliche Uebersicht der Grundlagen und der Entwickelung des Provinzialrechts in den Ostseegouvernements: Allgemeiner Theil. Theil [1]S. K. M. Eigener Kanzellei, 1845 - 210 sivua |
Muita painoksia - Näytä kaikki
Geschichtliche Uebersicht Der Grundlagen Und Der Entwickelung Des ... Friedrich Georg Von Bunge,Society for Philosophical Experiments an Esikatselu ei käytettävissä - 2018 |
Yleiset termit ja lausekkeet
Abfassung Abschn Adel adligen Allerhöchsten allgemeinen alten August Bauern Behördenverfassung Beprüfung Besitz besondere bestand bestätigt Bestätigung bestimmt Beziehung Bischöffe Bisthum Bürger Deputirten Deutschen Ordens Dorpat Edelleute Ehstland Eigenthum ersten ertheilten Erzbischoff Esthland Folge Gadebusch Geistlichkeit Generalgouverneur Gericht Gesetzbuchs Gesetze Gewohnheiten Gilde Glieder Gouvernements Grundlage Harrien und Wierland Herzog Herzogthums Hochmeister Hofgericht Insel Oesel Jahre Johann III Juli Kaiser Kanzellei KAPITEL Karl IX Karl XI Komité Kommission Korporation Kurland Landes Landgerichte Landräthe Landschaft Landtage Lehen lich Litthauen Livland Magistrat März Oesel Oeselschen Ordensmeister Ordnung Ostseegebiets Ostseegouvernements peinlichen Persönliche Rechte Pilten Polen Polnischen Projekts Provinz Rath Rechte des städtischen Reichsraths Resolution Reval Revalschen Riga Rigaschen Ritter-und Landrecht Ritterrecht Ritterschaft Russischen Russland Sachen schaft schen Schweden Schwedischen Schwedischen Herrschaft Schwedischen Regierung Schwertorden September Sigismund Sigismund III sollen Stadt Reval Stadt Riga städtischen Standes Statuten Theil Uebersicht Ukas Unseren Vasallen Vereinigung mit Russland Vergl Verordnungen Verwaltung ward Wierland XVI Jahrhunderts Ziegenhorn Zweiten Abtheilung
Suositut otteet
Sivu 175 - Erben, ob sie dieselben wollen kaufen für denselben Preis, was Andere darum geben; verweigern sie sich alsdann das Gut zu kaufen, und begeben sich also des Kaufs, so mag er das Gut verkaufen an wen er will, so theuer als er kann, jedoch an keinen Anderen, als der adeligen Standes ist, und mögen die Erben nach ein Mahl beschehener Verweigerung sich der Beisprache ferner nicht gebrauchen.
Sivu 101 - Kraft dieses gnädigst confirmiren und bestätigen, auch versprechen, dass sie und ihre Nachkommen, wie es denn recht und billig ist, bei dem Alten, vollkommen und immerwährend, von Uns und Unsern Nachkommen sollen erhalten und gehandhabt werden; doch Uns und Unserer Reiche Hoheit und Recht in allem vorbehaltlich und sonder Nachtheil und Präjndiz...
Sivu 102 - Alle Bewohner der Provinzen Livland und Esthland, gleichwie der Insel Oesel, adlige und nicht adlige, und die in selbigen Provinzen befindlichen Städte, Magistrate, Gilden und Zünfte sollen bei ihren Privilegien, Gewohnheiten, Rechten und Gerechtigkeiten, die sie unter der Schwedischen Regierung gehabt, beständig und unverrückt erhalten und beschützt werden.
Sivu 6 - Saxonibus, et ad sacra christianorutn traductae Livoniae absolvitur Historia: a pio quodam sacerdote, qui ipse tantis rebus interfuit, conscripta, et ad annum Christi nati CI3CCXXVI. deducta. E Codice MS. recensuit...
Sivu 58 - Gerichte wurden angewiesen, nach den alten Rechten und Gewohnheiten und dann erst nach Schwedischen und anderen Gesetzen zu urtheilen.
Sivu 155 - Rechte und Privilegien, der Obrigkeit anvertraut worden, woher denn befohlen werde, bei der Aufnahme in die Bürgerschaft nach den allgemeinen Reichsgesetzen zu verfahren.
Sivu 156 - Nationen gestattet ist, — nicht aber werde, mit Verletzung der städtischen Rechte und zum Schaden der Rigaschen Kaufleute, Lieferungen und Verkäufe zu...
Sivu 156 - April 1756 (10535:. in welchem gesagt ist: die in Riga nicht das Bürgerrecht haben und nicht in die dortige Kaufmannschaft eingeschrieben sind...
Sivu 182 - Inhalts: aber die jetzigen gutsherrlichen Höfe in Esthland, mit allen ihnen beigelegten und nur den zur Matrikel gehörenden Edellcuten zukommenden Rechten und Vorzügen, können nicht in erbliches Eigenthum übergehen, als bloss an Personen derselben Korporation...
