Garantiehaftung und Verschuldenshaftung im gegenseitigen Vertrag

Etukansi
Mohr Siebeck, 2006 - 342 sivua
English summary: In the literature concerning German contract law, the general opinion is that the debtor has to pay the creditor's interest only if the debtor is at fault, whereas in common law systems the debtor has to pay the interest even in there has been no negligence (strict liability). In this book, Holger Sutschet shows that these commonly-held beliefs have been oversimplified: in German law and in common law systems there is always not only a fault liability but a strict liability as well. In general, the debtor is strictly liable for the performance of the contract. Where damages however are concerned, the debtor may be strictly liable or fault liable only, depending on whether the parties have agreed upon the debtor's duty to achieve the absence of damages as a result. German description: Nach uberwiegender Meinung unterliegt der Schuldner im deutschen Leistungsstorungsrecht einer Verschuldenshaftung, in anderen Rechtsordnungen hingegen einer Garantiehaftung. Holger Sutschet analysiert die Entwicklung der vertraglichen Haftung und kommt zu einem anderen Ergebnis: Bleibt die Leistung aus, so hat der Schuldner das Glaubigerinteresse am Erhalt der Leistung in Geld auszugleichen (Geldkondemnation). Die Geldkondemnation ist stets alternativer Inhalt der Obligation und teilt daher die Voraussetzungen des Leistungsanspruchs; der Anspruch auf Ersatz des Glaubigerinteresses in Geld setzt also einen wirksamen Leistungsanspruch, nicht hingegen Verschulden voraus. Der Autor arbeitet den Unterschied zwischen dieser Haftung auf das Interesse und der Haftung fur Schaden, welche als Garantiehaftung wie auch als Verschuldenshaftung vorkommen kann und vorkommt, heraus. Diese Grundsatze lassen sich im wesentlichen in allen untersuchten Rechtsordnungen nachweisen. Wahrend das Haftungssystem des BGB alter Fassung auf der Grundlage des hier wiedergefundenen Verstandnisses stimmig war, hat der Gesetzgeber des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes die Vorschriften alter Fassung auf der Grundlage eines anderen Verstandnisses geandert, mit der Folge, dass das System nunmehr unstimmig ist und deshalb interpretativer Korrekturen bedarf.
 

Sisältö

Obligatio Haftung
9
Sohm
44
Ergebnis
51
Die Beschränkung der Interessehaftung des Schuldners
58
Der Erfüllungsanspruch im Falle unverschuldeter
66
63
93
Die Auffassung Lobingers
113
Die Lehre von der Schutzpflicht
195
Tekijänoikeudet

Yleiset termit ja lausekkeet

Anspruch Anspruchsgrundlage Auffassung Band befreit Befreiung des Schuldners Befreiungstatbestand Begriff bestehen bestimmten BGB a.F. BGB alter Fassung BGHZ bloß Canaris CISG Code civil common law daher Einheit der Obligation Erfolg Erfüllung Erfüllungsanspruch Erfüllungsinteresse Ersatz Falle der Nichterfüllung Garantiehaftung Gattungsschulden Gegenstand Geld Geldäquivalent Geldersatz Geldkondemnation gemäß gerichtet geschuldete Gesetz Grundlage grundsätzlich haftet Haftung des Schuldners Handlung des Schuldners hingegen hinsichtlich Inhalt insoweit Interesse Jhering Käufer Klage läßt Leistungsgegenstand Leistungshindernisse Leistungspflicht Leistungsstörungen Lobinger Mangelbeseitigung Möglichkeit muß Naturalleistung Naturalrestitution Obligation Opfergrenze Pandekten Parteien PECL Pflicht Pflichtverletzung Recht Rechtswidrigkeit Regelung Schaden Schadensersatz Schadensersatz wegen Nichterfüllung Schadensersatzanspruch Schuld und Haftung schuldet schuldhaft Schuldlosigkeit Schuldner im Falle Schuldrechtsmodernisierung Schuldverhältnisses soll statt der Leistung Staudinger/Löwisch stung Umstand Unidroit Unmöglichkeit der Leistung Unterlassen Unvermögens unverschuldeter Verhalten des Schuldners Verkäufer verlangen Verletzung Vermögen des Gläubigers verpflichtet Verschulden Verschuldenshaftung Verschuldensprinzip verschuldensunabhängig versprochen Verständnis Vertrag Vertragsschluß vertreten Vertretenmüssen Voraussetzungen Vorschrift Zwangsvollstreckung

Viitteet tähän teokseen

Die Vertragsverletzung
Hannes Unberath
Esikatselu ei käytettävissä - 2007

Tietoja kirjailijasta (2006)

Holger Sutschet, Geboren 1970; Studium der Rechtswissenschaften in Trier; 1999 Promotion; 2005 Habilitation; wissenschaftlicher Assistent an der Universitat Trier.

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